Aktuelles

Olearius-Prozess – Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft

Kurz vor der erwarteten Einstellung des Cum-Ex-Verfahrens gegen den als verhandlungsunfähig geltenden ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius musste die Staatsanwaltschaft noch eine empfindliche Schlappe einstecken. Überraschend sind die Ankläger mit ihrem Antrag gescheitert, aus dem Vermögen von Olearius vermeintliche Cum-Ex-Taterträge in Höhe von 43 Mio. Euro einziehen zu lassen.

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Olearius-Prozess – Staatsanwaltschaft zieht die Reißleine

Die neue Volte der Staatsanwaltschaft hatte sich bereits am Donnerstag bei der Wiederaufnahme des Cum-Ex-Prozesses gegen den ehemaligen M.M. Warburg-Chef Christian Olearius angedeutet. Am Freitag beantragte die Staatsanwaltschaft nun die Einstellung des Verfahrens aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des 82-jährigen Angeklagten.

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PUA Cum-Ex: Zwischenbericht verabschiedet

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal hat einstimmig seinen Zwischenbericht verabschiedet. Er soll klären, ob führende SPD-Politiker Einfluss auf das Steuerverfahren der Warburg-Bank genommen haben.

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Cum-Ex-Aktiengeschäfte und die Frage nach den Verantwortlichen

Folgt man der Rechtsprechung und dem Tenor der Berichterstattung, sind ausschließlich Anleger, Banker und deren Berater für die überzahlten Kapitalertragsteuern aus sogenannten „Cum-Ex-Geschäften“ verantwortlich zu machen. So einfach ist es nicht. Anmerkungen von Steuerstrafrechtler Tillmann Hermanns.

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Urteil: Land NRW soll Bankier Olearius Entschädigung zahlen

Köln (dpa) – Das Land Nordrhein-Westfalen soll nach einem Urteil des Landgerichts Köln dem Hamburger Bankier Christian Olearius 10.000 Euro Schadenersatz wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zahlen. Dies geht aus dem Urteil (Az. 5 O 195/22 vom 24.10.2023) hervor, das der „Welt am Sonntag“ und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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